Denkmalschutzimmobilien gelten als Königsdisziplin im Immobilieninvestment – und das aus gutem Grund. Sie verbinden historischen Charme mit staatlich geförderten Vorteilen, die es in dieser Form nur bei denkmalgeschützten Objekten gibt. Besonders interessant sind dabei zwei Aspekte: massive Steuervorteile und die attraktive KfW-Förderung bei energetischer Sanierung.
1. Der Steuervorteil – das Herzstück des Investments
Der größte Hebel beim Investment in eine Denkmalimmobilie liegt im deutschen Steuerrecht – konkret: in §7i EStG.
So funktioniert es:
Wer in eine unter Denkmalschutz stehende Immobilie investiert und diese saniert, kann bis zu 100 % der Sanierungskosten steuerlich abschreiben – und das über 12 Jahre:
- 8 Jahre lang: je 9 % Abschreibung der Sanierungskosten
- 4 weitere Jahre: je 7 % Abschreibung
👉 Beispiel:
Wenn die Sanierungskosten bei 300.000 € liegen, lassen sich über 12 Jahre rund 270.000 € steuerlich geltend machen.
Das bedeutet: Ein spürbar geringerer zu versteuernder Gewinn – vor allem für Gutverdiener und Selbstständige ein echtes Geschenk.
💡 Wichtig: Die steuerliche Abschreibung bezieht sich nicht auf den Kaufpreis der Immobilie insgesamt, sondern auf den Sanierungsanteil, der vom Finanzamt gesondert festgestellt wird.
- Zusammenfassend:
- Steuervorteile durch Sonder-AfA
- Exklusive Immobilienstandorte
- Begrenztes Angebot – hohe Nachfrage
- Nachhaltiger Werterhalt
- Emotionale Rendite: Wohnen mit Geschichte
Sprechen Sie uns an, wir haben sehr spannende Denkmalprojekte für Sie.
Ihr,
Norbert Duwe