Diesen Freibetrag können Sie direkt aus Ihrem Bruttoeinkommen investieren, dadurch Ihre Steuerlast senken und somit Ihr Geld für sich arbeiten lassen. Wenn Sie zusätzlich eine Kapitalgesellschaft haben, erhöht sich dieser Freibetrag in den ersten 5 Jahren um weitere 7.728 € und danach sogar in unbegrenzter Höhe.
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Das Wichtigste in Kürze
Alleinstehende können bis zu 29.344 Euro an Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich absetzen. Für verheiratete Personen, die steuerlich gemeinsam veranlagt werden, gilt der doppelte Betrag: Sie können bis zu 58.688 Euro an Altersvorsorgeaufwendung als Sonderausgaben geltend machen.
- Steuervorteil: 2025 können pro Person bis zu 29.344 € bei der Rürup-Rente steuerlich geltend gemacht werden. Von dem Betrag werden 100,00 % berücksichtigt.
- Besteuerung in der Auszahlungsphase: Bei der Rürup-Rente haben Sie das, was Sie in der Rentenphase ausbezahlt bekommen, zu versteuern – je nach Jahr des Rentenbeginns liegt der steuerpflichtige Anteil zwischen 83,50 % (2025) und 100,00 % (2058) – Der prozentuale Satz nimmt bis zum Jahr 2058 jedes Jahr um 0,50 % zu.
- ETF Rürup: Sie können die Rürup-Rente klassisch mit der Garantie Verzinsung oder renditeorientiert abschließen. Beim ETF Rürup genießen Sie die gleichen Steuervorteile wie bei der klassischen Basisrente und können sich zusätzlich die Chance auf attraktive Renditen sichern.
Steuervorteil der Rürup-Rente
Die Rürup-Rente, auch bekannt als Basisrente, gehört, wie die gesetzliche Rentenversicherung, zur ersten Säule der Altersvorsorge. Sie ist eine Form der privaten Altersvorsorge in Deutschland und wurde eingeführt, um die staatliche Rente zu ergänzen und die steuerliche Belastung im Alter zu reduzieren. Beiträge, die in eine Rürup-Rente eingezahlt werden, sind daher steuerlich abzugsfähig. Das bedeutet, dass diese in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden können. Zudem bleibt bei der Rürup-Rente die Einzahlungs- beziehungsweise Ansparphase von der Einkommensteuer befreit. Erst in der Renten- beziehungsweise Auszahlungsphase sind Steuern für die Basisrente zu zahlen.
Die tatsächliche Höhe der Steuerersparnis hängt von den jährlichen Einzahlungen, dem Einkommen und dem persönlichen Steuersatz ab. Je mehr eingezahlt wird, desto größer ist der Steuervorteil und damit die Ersparnis. Dies gilt jedoch nur bis zu einem Betrag von 29.344 € pro Jahr beziehungsweise 58.688 € für gemeinsam Veranlagte (Stand: 2025) – Beiträge, die darüber hinaus gehen, bleiben ohne Steuervorteil.
Voraussetzungen: Steuer Rürup-Rente
Die Steuervorteile der Rürup-Rente sind an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland: Es muss eine in Deutschland unbeschränkte Steuerpflicht bestehen. Das bedeutet, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland liegt und hier die Einkommensteuer zu zahlen ist
- Auszahlung: Die Rürup-Rente wird als lebenslange Rente ausgezahlt. Demnach darf die vereinbarte Summe nicht einmalig ausgezahlt werden, da sie der Altersvorsorge dienen soll. Die Rentenzahlungen erfolgen mindestens bis zum 85. Lebensjahr. Zudem ist im Vertrag der Rürup-Rente die Auszahlung einer monatlichen Leibrente (wiederkehrende Zahlung) vereinbart. Die Rentenzahlung darf frühestens mit dem 62. Lebensjahr beginnen (bei Verträgen, die vor 2011 abgeschlossen wurden, gilt das 60. Lebensjahr)
- Beitragszahlungen: Es sind regelmäßige Beiträge zu leisten, die von der Person gezahlt werden, welche die Rente später selbst beziehen wird
- Besteuerung im Alter: Die Rentenzahlungen aus der Rürup-Rente werden im Alter besteuert. Die genaue steuerliche Behandlung hängt unter anderem vom individuellen Steuersatz ab. Dabei erfolgt die Besteuerung nach dem sogenannten nachgelagerten Prinzip, bei dem im Alter weniger Steuern gezahlt werden sollten als während der Ansparphase
- Versicherungsunternehmen: Die Rürup-Rente kann nur von Versicherungsunternehmen angeboten werden, die bestimmte Anforderungen erfüllen und staatlich genehmigt sind
Was bekommen Sie vom Finanzamt zurück?
Die Berechnung der steuerlichen Vorteile durch die Rürup-Rente erfolgt in Deutschland auf Grundlage des aktuellen Einkommensteuerrechts. Dabei ist dieses sehr komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hierzu zählen beispielsweise Höchstbeträge für Beiträge, das Einkommen und der individuelle Steuersatz. Je höher das Einkommen ausfällt, desto höher ist in der Regel der Steuersatz.
Kurzer Exkurs: Der Einkommensteuersatz wird durch Ihr Einkommen bestimmt, dazu existiert eine Einkommensteuertabelle. Die Einkommensteuersätze passen sich Jahr für Jahr an. Dabei ist die durchschnittliche Steuerbelastung und der Grenzsteuersatz wesentlich, der ab einer bestimmten Einkommenshöhe nicht mehr als 42,00 % des Einkommens umfasst.
Lassen Sie sich unverbindlich von uns beraten und erfahren, wie Sie das volle Potenzial Ihrer Anlagen für sich ausschöpfen können.
Ihr,
Norbert Duwe